Silvester: Abbrennen von Feuerwerk weitestgehend untersagt

Silvester: Gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt

28.12.2021: Erneut ist in Aachen zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerk auf und innerhalb des Grabenrings sowie auf einigen Straßen, PlĂ€tzen und in zum Jahreswechsel publikumstrĂ€chtigen Bereichen untersagt. Ebenfalls begleitet Corona ein zweites Mal den Jahreswechsel. Kontakte sollen auch in der Silvesternacht 2021/2022 weitestgehend vermieden werden. Neben den bereits geltenden KontaktbeschrĂ€nkungen fĂŒr Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere BeschrĂ€nkungen der Kontakte auch fĂŒr Geimpfte und Genesene. Ab dem 28. Dezember 2021 sind private ZusammenkĂŒnfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von HausstĂ€nden) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dĂŒrfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Verbot von Tanzveranstaltungen

Außerdem gilt weiterhin, auch fĂŒr die Silvesternacht, das Verbot von Tanzveranstaltungen. Die Coronaschutzverordnung regelt ein Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken, Ă€hnlichen Einrichtungen sowie vergleichbaren Veranstaltungen. Somit sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch etwa SilvesterbĂ€lle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.

Das Ordnungsamt hat fĂŒr die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle AußendienstkrĂ€fte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken KrĂ€ften prĂ€sent sein. Im engen Schulterschluss werden Ordnungsamt und Polizei gemeinsame EinsĂ€tze und Kontrollen durchfĂŒhren. Die EinsatzkrĂ€fte werden konsequent und nachdrĂŒcklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten. Bei Nichtbeachtung der geltenden Landesvorgaben drohen den Verantwortlichen empfindliche Bußgelder.
Die Polizei Aachen ist natĂŒrlich nicht nur in der Stadt Aachen, sondern auch stĂ€dteregionsweit mit starken KrĂ€ften im Einsatz. Typische Hotspots und auch im Normalfall weniger frequentierte Örtlichkeiten werden kontrolliert.

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

In Aachen ist wie im letzten Jahr, durch zwei AllgemeinverfĂŒgungen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von ĂŒber einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. ZusĂ€tzlich ist die Verwendung von Pyrotechnik auf einigen weiteren Straßen und PlĂ€tzen in der Stadt Aachen verboten. Das Verbot gilt fĂŒr 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 24 Uhr. Der genaue Wortlaut der VerfĂŒgungen ist unter aachen.de/ohnefeuerwerk nachzulesen.
Die bisherigen Kontrollen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung in Gastronomie, Einzelhandel, bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum haben gezeigt, dass sich die Aachener*innern bis auf wenige Ausnahmen an die vorgegebenen Regelungen halten und weiterhin mit VerstĂ€ndnis auf die notwendigen EinschrĂ€nkungen reagieren. Nur mit dieser SolidaritĂ€t haben wir eine Chance, den Start in das Jahr 2022 sicher zu verbringen und zugleich der gemeinsamen Verantwortung fĂŒr die weitere Entwicklung in der Pandemie gerecht zu werden.


Mehr auf der folgenden Seite

Bild von nickgesell auf Pixabay


Lesen Sie mehr - Kategorie: Feiern und Feste

Lesen Sie mehr auf dieser Webseite