Einrichtung BĂŒrger*innenrat in Aachen

Rat der Stadt Aachen beschließt Einrichtung eines BĂŒrger*innenrats

  • Der BĂŒrger*innenrat berĂ€t ein- bis zweimal jĂ€hrlich komplexere Themen von gesamtstĂ€dtischer Bedeutung.
  • Er besteht aus reprĂ€sentativ ausgewĂ€hlten Einwohner*innen Aachens.
  • Der erste Aachener BĂŒrger*innenrat wird voraussichtlich in der ersten JahreshĂ€lfte 2023 stattfinden.

31.3.2022: In seiner Sitzung vom 30. MĂ€rz hat der Rat der Stadt Aachen mit großer Mehrheit beschlossen, als neues Gremium einen BĂŒrger*innenrat fĂŒr Aachen einzurichten. ReprĂ€sentativ, niederschwellig und gesamtstĂ€dtisch soll er sein, fĂŒr Transparenz und Akzeptanz in der BĂŒrgerschaft sorgen und wirkungsorientiert sein, so der Anspruch und der Ansatz des Konzeptes, das Politik, Verwaltung und die Initiative BĂŒrgerrat fĂŒr Aachen gemeinsam erarbeitet haben. Die erste Sitzung des BĂŒrger*innenrates soll in der ersten JahreshĂ€lfte 2023 stattfinden.

ReprÀsentativ ausgewÀhlte Einwohner*innen beraten komplexere Themen

Der BĂŒrger*innenrat besteht aus reprĂ€sentativ ausgewĂ€hlten Einwohner*innen Aachens und berĂ€t ein- bis zweimal jĂ€hrlich (jeweils neu zusammengesetzt) in mehrtĂ€gigen Versammlungen komplexere Themen mit mittelfristigem Zeithorizont und von gesamtstĂ€dtischer Bedeutung. UnabhĂ€ngige Expert*innen arbeiten die Themen auf und eine externe Moderation stellt die grĂ¶ĂŸtmögliche Transparenz des Verfahrens sicher. Die Verwaltung begleitet mit ihrer Expertise den gesamten Prozess. Ein BĂŒrger*innensekretariat trĂ€gt Sorge dafĂŒr, dass die jeweiligen Fachdienststellen der Stadt einbezogen werden.
„Das ist ein großer Schritt fĂŒr Aachen. ‚Geloste BĂŒrger*innen‘ beraten nun wichtige Themen fĂŒr die Stadt. Daraus werden gemeinsam mit der Politik neue Lösungen entwickelt und in die Umsetzung gebracht“, so OberbĂŒrgermeisterin Sibylle Keupen, die krankheitsbedingt nicht an der Ratssitzung teilnehmen konnte, sich aber „auf diese institutionalisierte Form des BĂŒrger*innendialog“ freut.

Verantwortungsvolle BeschÀftigung jenseits von Betroffenheitsbeteiligung

Entscheidungsprozesse stĂ€rker reprĂ€sentativ zu machen, neue Beteiligungsgruppen zu finden und zu einer intensiven, verantwortungsvollen BeschĂ€ftigung mit gesamtstĂ€dtischen Themen jenseits von Betroffenheitsbeteiligung zu kommen, das sind zentrale Werte und Ziele des BĂŒrger*innenrates.
Eine Projektgruppe hat schon im letzten Jahr erste wichtige Eckpunkte und Voraussetzungen definiert und sie am 11.05.2021 in einer Sitzung des BĂŒrgerforums beraten. Das BĂŒrgerforum hat daraufhin die Einrichtung eines BĂŒrgerrates fĂŒr die Stadt Aachen einstimmig empfohlen.

Zusammensetzung und Organisation

Der Aachener BĂŒrger*innenrat soll je Versammlung 56 Mitglieder umfassen, welche die 14 Aachener SozialrĂ€ume abbilden und den Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln. Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, auch Menschen zu erreichen, die an den klassischen Beteiligungs- und Dialogformaten nicht teilnehmen. Aus einer Zufallsstichprobe von 1.000 Personen erfolgt eine reprĂ€sentative Zusammensetzung nach den Kriterien Alter (ab dem 16. Lebensjahr, Einteilung in drei Cluster), Geschlecht und Bildungsstand und eine Personenauswahl im Losverfahren. Dabei soll jeder Sozialraum mit mindestens zwei Personen vertreten sein.
Der BĂŒrger*innenrat behandelt Themen, die Angelegenheiten der Gemeinde betreffen und von den kommunalpolitischen Gremien entschieden werden können. Die Themen des BĂŒrgerrates werden partizipativ eingebracht. Folgende Gruppierungen können ThemenvorschlĂ€ge einreichen: Einwohner*innen mit einem Quorum von 125 Unterschriften, ein vorheriger BĂŒrger*innenrat mit einem Mehrheitsbeschluss, die Fraktionen im Rat der Stadt Aachen und die Dezernate der Stadtverwaltung. Die ThemenvorschlĂ€ge werden zunĂ€chst im Begleitgremium BĂŒrger*innenrat beraten. Die Empfehlung wird in die nĂ€chste Sitzung des BĂŒrgerforums zur Beratung eingebracht. Das BĂŒrgerforum bestimmt im Anschluss an die Beratung das Thema des BĂŒrger*innenrates per Mehrheitsbeschluss.
Ein Begleitgremium bereitet fĂŒr den BĂŒrger*innenrat die Themenauswahl vor und wĂ€hlt die Expert*innen und Moderator*innen aus, es bestimmt Setting und Inhalte, begleitet den BĂŒrger*innenrat und berĂ€t bei der Umsetzung der Empfehlungen. Das Ergebnis der Beratung des BĂŒrger*innenrates wird in einem BĂŒrger*innengutachten dokumentiert und letztlich dem Rat der Stadt Aachen zur Aussprache und Entscheidung vorgelegt.

Aufgrund des experimentellen Charakters des Aachener BĂŒrger*innenrates wird es eine Pilotphase fĂŒr die Dauer von zwei aufeinanderfolgende BĂŒrgerrĂ€ten geben. Auf Basis dieser Erfahrungen soll das Konzept optimiert werden.


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Foto: aachen50plus.de


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